10 Mythen zur Personal- und Arbeitsvermittlung bei CISS – wahr oder falsch?



In der CISS Personal- und Arbeitsvermittlung existieren einige Annahmen und Vermutungen über unseren Vermittlungsprozess und unsere Bewerberauswahl. Es wurde mystisch und gemeinsam mit euch sollten diese bei unserer Facebook-Aktion aufgeklärt werden. Hier sind alle 10 Mythen, die es zu lösen galt, im Überblick:

1. Die Kosten für die Vermittlung müssen vom Bewerber (m/w) selbst getragen werden.

Lösung: falsch ✖      

Die erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitnehmers durch die CISS Personalberatung ist honorarpflichtig. Diese Kosten werden jedoch von unseren Kunden (m/w), den potenziellen Arbeitgebern (m/w), getragen oder werden bei Vorhandensein eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines auf Seiten des Bewerbers (m/w) mit diesem bei der Agentur für Arbeit verrechnet. Unseren Bewerbern (m/w) entstehen für unsere Leistungen KEINE Kosten! 

2. Initiativbewerbungen haben kaum oder gar keine Vermittlungschancen.

Lösung: falsch ✖

Initiativbewerbungen werden bei uns in der Personalberatung und -vermittlung ebenso bearbeitet wie Stellenbewerbungen. Für unsere Initiativbewerber (m/w) gehen wir aktiv auf Stellensuche, indem wir unsere Bestandskunden nach passenden Stellen durchsuchen und zusätzlich auch außerhalb unseres Kundenkreises für unsere Bewerber (m/w) werben.

Eine Studie hat ergeben, dass die Initiativbewerbung mit 67 Prozent der zweithäufigste Weg der Beschäftigungssuche ist – und sogar eine Erfolgsrate von 19 Prozent hat. (Quelle: http://blog.zbp.at/die-top-10-mythen-der-bewerbung/)

 3. Ein Foto in der Bewerbung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung.

Lösung: wahr ✔

Wenn eine Bewerbung, die bei uns eingeht, kein Foto enthält, hat dies keinerlei Einfluss auf den Vermittlungsprozess. Es gilt jedoch für eine erfolgreiche Bewerbung zu bedenken, dass im deutschsprachigen Raum Lebensläufe mit Foto erwünscht oder sogar teilweise verpflichtend sind. Außerdem kann ein professionell erscheinendes Bewerbungsbild den positiven Eindruck der Bewerbung verstärken.

 4. Um in den Vermittlungsprozess aufgenommen zu werden, muss man sich im Status der Arbeitssuche befinden und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.

Lösung: falsch ✖

Unsere Personalvermittlung vermittelt Bewerber (m/w) mit jedem Arbeitsstatus. So helfen wir Arbeitssuchenden beim Wiedereinstieg in das Arbeitsleben und bieten auch Wechselwilligen eine neue Perspektive.

 5. Vermittelt werden nur Arbeitsstellen zur Festeinstellung direkt beim Arbeitgeber (m/w). Keine Zeitarbeit.

Lösung: wahr ✔

Alle vakanten Stellen, die von uns ausgeschrieben werden, beziehen sich auf eine Festeinstellung direkt bei unseren Kunden (m/w). Die CISS Personalvermittlung vermittelt KEINE Stellen zur Zeitarbeit.

6. Alter und Geschlecht spielen eine bedeutende Rolle bei der Bewerberauswahl.

Lösung: falsch ✖

Alter und Geschlecht sind bei unserer Bewerberauswahl wie auch bei der Entscheidung unserer Kunden (m/w) irrelevant. Es wird kein Unterschied zwischen Mann und Frau oder Alt und Jung gemacht. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen, die unsere Bewerber (m/w) mitbringen. Nach diesen treffen wir eine Vorauswahl für unsere Kunden (m/w).

Das deutsche Recht hat für diesen Fall sogar ein Gesetz verabschiedet: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz legt fest, dass eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in Deutschland unzulässig und verboten ist. (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html)

7. Bewerbungen müssen postalisch und in ausgedruckter Form eingehen, um bearbeitet zu werden.

Lösung: falsch ✖

Auf unsere Stellen oder initiativ ist es möglich, sich postalisch, per E-Mail oder direkt auf unserer Homepage über das Online-Formular zu bewerben. All diese Bewerbungsmöglichkeiten sind erwünscht, da die Datenverarbeitung digital erfolgt. Auch können die Bewerbungsunterlagen gerne während der Bürozeiten persönlich bei uns abgegeben werden.

8. Sollte die Bewerbung unvollständig oder Zeiträume im Lebenslauf unklar sein, werden diese mit dem Bewerber (m/w) gemeinsam vervollständigt.

Lösung: wahr ✔

Die Mitarbeiter (m/w) in der CISS Personalberatung und -vermittlung prüfen jeden Lebenslauf unserer Bewerber (m/w) auf dessen Vollständigkeit, um ein aussagekräftiges anonymes Kurzbewerberprofil erstellen zu können. Sollten Lücken oder Fragen in den Bewerbungsunterlagen auftauchen, werden diese gemeinsam in Absprache mit dem Bewerber (m/w) geklärt und vervollständigt. Eine unvollständige Bewerbung führt nicht zum Ausschluss aus dem Vermittlungsprozess.

9. Auch wenn sich das Unternehmen gegen einen Bewerber (m/w) entschieden hat, bleibt der Bewerber (m/w) in unserem Bewerberpool und wir suchen initiativ weiter nach einer passenden Stelle.

Lösung: wahr ✔

Erhält ein Bewerber (m/w) eine Absage für eine Stelle, bieten wir ihm automatisch die Aufnahme in unseren Bewerberpool an. So bleibt der Bewerber (m/w) weiterhin in unserer Datenbank und bekommt von uns eine Information, wenn für ihn wieder passende Stellen vorhanden sein sollten. Wird dies nicht (mehr) gewünscht, reicht eine kurze Information per E-Mail oder Telefon und die Daten werden aus unserem Pool gelöscht.

10. Alle persönlichen Daten und private Kontakte werden von uns geschützt. Das Unternehmen erhält ein anonymes Kurzbewerberprofil.

Lösung: wahr ✔

Alle Daten und Informationen, die wir von unseren Bewerbern (m/w) erhalten, werden vertraulich behandelt und geschützt. Anhand der Bewerbungsunterlagen erstellen wir für unsere Kunden (m/w) ein anonymes Kurzbewerberprofil, in dem lediglich die Qualifikationen und Tätigkeiten des Bewerbers (m/w) auftauchen sowie relevante Informationen (persönliche Fähigkeiten, EDV-Kenntnisse, Führerschein etc.) für die zu besetzende Stelle. Alle anderen Daten – beispielsweise Adresse, Telefonnummer, genaue Namen der letzten Arbeitgeber (m/w)– werden nicht preisgegeben. Erst zum persönlichen Vorstellungsgespräch erhält der potenzielle neue Arbeitgeber (m/w) die vollständigen Bewerbungsunterlagen.